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Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung des Vereins SC Blau-Weiß Schenkendorf 1931 e.V. hat am 16.08.2022 folgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgendem Jahr.
2. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
1. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des nachfolgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
2. Die Beitragszahlung erfolgt durch Überweisung des Jahresbeitrages und muss bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres bzw. beim Eintritt im laufenden Jahr binnen vier Wochen (hier auch inklusive der entsprechenden Gebühren) auf dem Vereinskonto eingegangen sein.
§ 3 Beiträge und Gebühren
Regelbeitrag für Mitgliedschaft
Volljährige, aktive und berufstätige Mitglieder
180€
Ermäßigungen
Volljährige, aktive und arbeitslose Mitglieder, Azubis, Studenten bis 27 Jahre
120€
Kinder, Schüler und Tischtennis
90 €
Passive Mitglieder
75€
Trainer
Ermäßigung des Beitrags um den Anteil eines passiven Mitglieds
Schiedsrichter
frei
Ehrenmitglieder gem. Satzung
frei
Gebühren
Aufnahmegebühren Erwachsene
25€
Aufnahmegebühren Nachwuchs
15€
Wechsel vom Nachwuchs zu den Erwachsenen
frei
Säumniszuschlag (gem. Ziff. 4)
20€
Säumniszuschlag für Ermäßigte (gem. Ziff. 4)
10€
1. Für die Beitrags- und Gebührenhöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
2. Ermäßigungen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
4. Bei Mahnungen wegen offener Beträge (dazu zählen auch Zahlungserinnerungen nach Fristablauf gemäß §2 Abs. 2) wird ein Säumniszuschlag erhoben.
5. Der Vorstand ist ermächtigt, Beträge auf Antrag im Einzelfall zu stunden, zu ermäßigen oder im Falle sozialer Härte zu erlassen (höchstens um einen halbjährigen Beitrag). Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
6. Die Berechnung des Beitrages erfolgt bei Eintritt im laufenden Jahr monatlich anteilsmäßig ab Eintrittsmonat.
§ 4 Vereinskonto
Zahlungen erfolgen auf das Vereinskonto:
SC Blau-Weiß Schenkendorf 1931 e.V. MBS in Potsdam
IBAN: DE 95 1605 0000 3661 0242 55
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszweck: Nachname, Vorname, Beitrags- oder/und Gebührenart, Jahr